Eine Schule braucht viele Köpfe. Auf den folgenden Seiten stellen sich die Organe und Gremien, die die Schulleitung bei ihrer Arbeit unterstützen und dadurch für eine stete Weiterentwicklung von unserer Schule sorgen, kurz vor.
Im Wesentlichen sind dies
Neben den oben aufgeführten Gremien ist ebenfalls die besonders gute Zusammenarbeit mit unserem Bürgermeister, Herrn Willi Knopp, hervorzuheben. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinde erleichtert die Ermöglichung von schulischen Projekten, die das Schulleben abwechslungsreich und interessant gestalten.
Eine enge Zusammenarbeit besteht auch zwischen dem Kindergarten, der von Frau Ingrid Brabender geleitet wird und der Schule. Gegenseitige Hospitationen und ein Austausch über den Entwicklungsstand der Kinder sind die Gegenstände der regelmäßigen Treffen.
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In jeder Klasse wird zudem ein KlassenelternsprecherIn und ein VertreterIn gewählt.
Der Elternbeirat vertritt und unterstützt die Eltern in ihren Anliegen, beispielsweise wenn es um die technische Ausstattung der Schule (Laptop, Beamer) geht.
Aufgaben und Organe der Elternvertretung
(Für die Hompage zusammengestellt von Andrea Zimmer, ehemalige Vorsitzende des SEB)
Elternvertretung (§ 38 Schulgesetz SchulG)
Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungsarbeit und Unterrichtsgestaltung der Schulen beteiligt. Die Elternvertretungen sollen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Eltern festigen und vertiefen und werden auf verschiedenen Ebenen gewählt:
Klassenelternsprecher (§ 39 Abs. 3 SchulG)
Die Klassenelternversammlung wählt den/die KlassenelternsprecherIn, dessen StellvertreterIn und - ab einer bestimmten Größe der Schule - je zwei WahlvertreterInnen.
Aufgaben des Klassenelternsprechers/der Klassenelternsprecherin:
§ 1 Wahlrecht
Wahlberechtigt und wählbar ist jeder sorgeberechtigte Elternteil (§ 37 Abs. 2 des SchulG). Gleiches gilt für mit der Erziehung und Pflege minderjähriger Schülerinnen und Schüler Beauftragte (§ 37 Abs. 3 SchulG).
§ 7 Wahlvertreterinnen, Wahlvertreter
(1) An Schulen mit mehr als acht Klassen wählt jede Klassenelternversammlung im Anschluss an die Wahl nach §4 Abs. 1 aus ihrer Mitte zwei Wahlvertreterinnen oder Wahlvertreter für die Wahl des Schulelternbeirates.
(2) Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang. Gewählt sind die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen.
§ 9 Ausscheiden, Nachwahl
(1) Die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher scheidet aus dem Amt aus, wenn
(2) Nach dem Ausscheiden der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers findet für die restliche Amtszeit unverzüglich eine Nachwahl statt.
(3) Für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Schulelternbeirat (§40 SchulG):
Alle KlassenelternsprecherInnen, deren StellvertreterInnen und die WahlvertreterInnen aller Klassen einer großen Schule wählen den Schulelternbeirat.
An einer kleinen Schule [zu der die Grundschule St. Georg gehört] wählen alle Eltern der Schule den Schulelternbeirat.
Aufgaben des Schulelternbeirates:
Regionalelternbeirat (§ 43 SchulG)
Landeselternbeirat (§ 45 SchulG)
Bundeselternbeirat
(Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen der 16 Bundesländer)
(Besucherzähler + 999990)
Rektorin:
Doris Jörgler